Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich & Geltung

Diese Bestimmungen regeln die Leistungen, welche von Hotz & Koch Informatik AG (nachfolgend «Gesellschaft») im Zusammenhang mit Kaufverträgen, Werkverträgen, Miet- und Leihverträgen sowie Aufträgen (Support- und Beratungsleistungen) für ihre Geschäfts- und Privatkunden (nachfolgend «Kunde») erbracht werden.

2. Abonnement & Dauerschuldverhältnis

Erwirbt der Kunde ein Abonnement über Support- und/oder Beratungsdienstleistungen, beträgt dessen Laufzeit zwölf Monate. Die Laufzeit beginnt mit dem Datum der Bestätigung des Abonnements durch die Gesellschaft.

Nicht bezogene Leistungen aus dem Abonnement verfallen am Ende der Laufzeit.

Dauerschuldverhältnisse oder Managed Services können mit einer Frist von einem Monat auf Ende des Monats gekündigt werden. Auf den Kündigungstermin hin erfolgt eine pro rata-Abrechnung der erbrachten Leistungen.

Die Hotz & Koch Informatik AG hat das Recht, die Dienstleistungen zu sistieren, falls der Kunde seine Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt.
Für die Deaktivierung wie auch für die Reaktivierung der Dienstleistungen können Kosten für den Kunden anfallen.

3. Preise & Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise exklusiv MwSt. Transport- und Verpackungskosten sind in den aufgeführten Preisen nicht enthalten und werden separat verrechnet.

Bei periodisch anfallenden Entschädigungen für Dienstleistungen ist die Gesellschaft berechtigt, diese auf Jahresende anzupassen. Solche Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens einen Monat im Voraus angezeigt.

Zahlungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu leisten. Zahlt der Kunde nicht, ist die Gesellschaft nach Ablauf einer Nachfrist von 30 Tagen berechtigt, ihre Leistungen einzustellen und der Kunde schuldet ohne Mahnung einen Verzugszins von 5 %.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde übergibt der Gesellschaft sämtliche benötigten Informationen und besorgt die für die Leistungserbringung notwendige Infrastruktur, soweit er diese nicht bei der Gesellschaft bestellt hat.

Die Gesellschaft kann Termine einseitig anpassen, wenn es die Umstände erfordern und die Gesellschaft kein Verschulden trifft.

5.Dritte & Hilfspersonen (Beizug & Haftung)

Die Gesellschaft ist berechtigt, für die Leistungserfüllung Dritte beizuziehen. Die Haftung der Gesellschaft für Handlungen und/oder Unterlassungen Dritter, inklusive Hilfspersonen (z.B. Arbeitnehmer) ist ausgeschlossen.

6. Geistiges Eigentum

Das geistige Eigentum an den von der Gesellschaft erbrachten Leistungen (z.B. Software oder Resultate der erbrachten Dienstleistungen) verbleibt bei der Gesellschaft (bzw. bei deren Lizenzgebern). Der Kunde erwirbt lediglich ein nichtausschliessliches, unübertragbares Recht zur Nutzung.

7. Gewährleistung

Angaben in allgemeinen Verkaufsunterlagen, Inseraten und im Online-Shop (Zeichnungen, Abbildungen, Liefertermine, Masse, Spezifikationen usw.) stammen vom Hersteller oder Importeur. Die Gesellschaft übernimmt für diese Angaben keine Gewähr.

Für Leistungen aus Kaufverträgen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gesellschaft unterstützt den Kunden aber bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, indem sie zwischen dem Kunden und dem Hersteller/Importeur vermittelt und – soweit möglich – ihre Ansprüche gegen diese dem Kunden abtritt.

Für Leistungen aus Werkverträgen beschränkt sich die Gewährleistung auf die mögliche Nachbesserung. Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn) sind nicht ersatzpflichtig.

Die Gesellschaft gewährleistet bei Support- und Beratungsleistungen keinen Erfolg.

8. Haftungsbeschränkung

Die Gesellschaft haftet nur für Schaden, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

Die Gesellschaft trägt keine Verantwortung für die Qualität und den Zustand von Daten des Kunden und haftet weder für Verlust noch Korruption der Daten.

9. Geheimhaltung

Die Gesellschaft und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung der erhaltenen Informationen.

10. Salvatorische Klausel

Sollte sich eine Bestimmung in dieser Vereinbarung als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, bleibt die Wirksamkeit dieser Bedingungen davon im Übrigen unberührt. An die Stelle jener Bestimmung soll diejenige wirksame und durchsetzbare Regelung treten, welche der Absicht und wirtschaftlichen Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

Gerichtsstand & anwendbares Recht

Auf die Verträge mit der Gesellschaft ist Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener-UN-Kaufrechts («CISG»).

Ausschliesser Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den Verträgen mit der Gesellschaft ist Zürich.